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Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Sie gelten für die gesamte Geschäftstransaktion, danach auch für folgende Aufträge. Sonstige Abmachungen benötigen unsere schriftliche Bestätigung.
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Ausfertigung des Übersetzungsauftrages
Alle Übersetzungen werden fachgerecht angefertigt. Der Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Sofern keine bestimmten Vorschriften oder Glossare vorgelegt werden, werden Fachbegriffe in die allgemein verständliche Form übersetzt. Erstaufträge von Neukunden werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse angenommen.
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Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro Roswitha Böhner einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, so dass eventuelle Fehler beseitigt werden können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro Roswitha Böhner bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros Roswitha Böhner.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
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Mängelbeseitigung / Haftung / Schadenansprüche
(1) Übersetzungen werden von uns fachgerecht angefertigt. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss uns dies innerhalb von 2 Wochen schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Werbezwecke. etc.) als nicht geeignet erweisen, behält sich das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner.
(2) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros Roswitha Böhner.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner frei.
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Haftung
(1) Das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Schäden, die durch Viren, Übertragungsstörungen oder höhere Gewalt entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
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Geheimhaltung
Das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
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Mitwirkung Dritter
Das Übersetzungsbüro Roswitha Böhner darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für erforderlich erachtet, Dritter bedienen.
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Vergütung
Die Rechnungen des Übersetzungsbüros Roswitha Böhner sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros Roswitha Böhner. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
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Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz des Übersetzungsbüros Roswitha Böhner.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
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Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.